z.B. Kindergeld beantragen. Ramadan zuschuss. Informationen (0) Arbeit & Ausbildung (0) Studium (0) Weiterbildung ; Dienststellen (0) Veranstaltungen (0) Wer wenig verdient, kann sich mit Wohngeld einen Mietzuschuss vom Staat holen. Viele Berechtigte beantragen den Zuschuss aber nicht. Im Schnitt unterstützt der Staat mit 300 Euro pro Monat und Der Antrag für den 200 Euro Zuschuss kann auf der digitale Antragsplattform gestellt werden. Hier kann die Auszahlung beantragt werden. Die Antragstellung ist bundesweit einheitlich. Wer mit wenig Geld auskommen muss, kann jetzt aufatmen: Denn mit einem Zuschuss von durchnschnittlich 300 Euro im Monat hilft der Staat Millionen Bürgern. Dazu muss man jedoch bestimmte Bedingungen erfüllen. 300 Euro für Erwerbstätige und Rentner, 200 Euro für Studenten und Fachschüler, alle Zahlungen sind jedoch steuerpflichtig. Empfänger von Sozialleistungen bekommen ebenfalls 200 Euro. Der Heizkostenzuschuss beträgt einmalig 230 Euro. Er wird von Amts wegen geleistet. Das heißt, es muss kein Antrag gestellt werden. Die Auszahlung des Heizkostenzuschusses erfolgt voraussichtlich Ende Juni 2022. Wenn Sie erwerbsfähig sind, Ihren Lebensunterhalt momentan und auch in den nächsten 6 Monaten wahrscheinlich nicht finanziell decken können, können Sie in besonderen Situationen einmalige Leistungen beantragen. Diese werden als Geldleistung oder Sachleistung (Gutschein) gewährt. Nur noch jetzt kann man in vielen Bundesländern Zuschüsse von 150 bis 200 Euro beantragen. Für SchülerInnen und StudentInnen gibt es sogar 300 Euro. Die Frist endet am 31. März 2024. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at. Unterstützung für Menschen aus dem Ausland. Wenn Sie aus dem Ausland kommen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die finanzielle Unterstützung und Beratung des Jobcenters nutzen. Zunächst muss man aber mit einer pauschalen Auszahlung rechnen. Derzeit ist von bis zu 300 Euro die Rede. Um die Auszahlungsformalitäten soll sich das Bundeszentralamt für Steuern kümmern. Dort können Bürger schon seit Ende 2023 ihre IBAN für die Auszahlung einreichen. Energiepreispauschale voraus Was Sie über den 300-Euro-Zuschuss wissen sollten 09.05.2022, 12:06 Uhr (aktualisiert) Artikel anhören. 00:00. 1.0x. Diese Audioversion wurde künstlich generiert. X per X teilen, Energiekosten: Zuschuss von bis zu 300 Euro Link kopieren; Foto: Bundesregierung Energiepreispauschale für Studierende. Eine Berechnung des Umweltinstitut München e. V. zeigt, wie hoch der Auszahlungsbetrag heuer und im nächsten Jahr sein müsste: Hätten alle Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung bereits 2024 für das Klimageld verwendet werden können, hätte man pro Kopf etwa 250 Euro erhalten müssen. Für 2025 wäre eine Summe von etwa 300 Euro denkbar gewesen. Ab 1. September wird die Energiepreispauschale ausbezahlt. Doch nicht jeder hat Anspruch auf den Zuschuss. Wer das Geld erhält - und wie. 300 Euro Energiekostenzuschuss: Wie bekomme ich das Geld? Die Energiepreispauschale wird als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt also über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers. Die Bundesregierung hat vor Kurzem eine Zahlung von 300 Euro für Bürger beschlossen. Wir erklären, wie diese aufs Konto kommt und was dabei zu beachten ist. Tipp: Sich möchten Informationen zur Refinanzierung für Arbeitgeber? Hierüber klären wir auf in unserem Kurzüberblick 300-Euro-Pauschale, den Sie hier kostenfrei herunterladen. Berechtigter Personenkreis - Für wen ist die 300-Euro-Pauschale gedacht? 1. Beschäftigte. Alle aktiven Erwerbspersonen haben Anspruch auf die Energiepreispauschale. So erhält man derzeit in Niederösterreich mehr als 150 Euro als Wohnkostenzuschuss, in Salzburg bringt der neue Wohnbonus sogar bis 1.100 Euro im Oktober. Zusätzlich läuft noch bis Ende Oktober die Frist für den 600-Euro-Heizkostenzuschuss. In Tirol endet die Frist für einen 700-Euro-Zuschuss in wenigen Tagen. Der Zuschuss des Landes wurde hingegen im Vergleich zum Vorjahr von 600 auf "nur noch" 250 Euro gesenkt. Noch bis Ende September können SalzburgerInnen den Heizkostenzuschuss für 2025 beantragen. Die Einkommensgrenzen für den Erhalt des Zuschusses liegen bei 1.392 Euro netto pro Monat für Alleinstehende und 1.820 Euro netto für Paare. Bis zu 280 Euro in Kärnten. Nur noch bis 29.März 2024 können in Kärnten bis zu 280 Euro als Heizkostenzuschuss beantragt werden. Dieser Bonus steht allen Personen mit Hauptwohnsitz in Kärnten und einem maximalen Einkommen von 1.160 Euro netto pro Monat (Ein-Personen-Haushalt) bzw. 1.680 Euro (Mehr-Personen-Haushalt) zu.
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